Positiv getestete Personen müssen nach wie vor 10 Tage in Quarantäne.
Für Kontaktpersonen wurde die Quarantäne auf 5 Tage reduziert.
Für Kontaktpersonen ohne Symptome besteht die Möglichkeit, sich mittels eines
Antigen-Tests (Bürgertest) ab dem 5. Tag aus der Quarantäne freizutesten.
Das Recht auf eine Freitestung gilt auch rückwirkend. Personen, die sich bereits in Quarantäne befinden, können sich ab Samstag, 11.09.2021
freitesten lassen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie ausführlich unter: