Krankmeldung


Sollte Ihr Kind einmal krank sein, schreiben Sie eine Mail an ihre Klassenleitung oder rufen Sie morgens vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden Ihr Kind mit Namen und Klasse bei Frau Becker-Lehnich krank oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Der Anrufbeantworter wird morgens abgehört und die Krankmeldungen werden an die jeweiligen Klassenlehrer/innen weitergegeben. Die Fehlstunden sind so entschuldigt.

Für jeden weiteren Krankheitstag entschuldigen Sie Ihr Kind bitte ebenso.

 

Bei Krankheit am letzten Schultag vor den Ferien und beim ersten Schultag nach den Ferien wird ein ärztliches Attest benötigt.

 

Meldepflichtige Krankheiten

Um die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einzudämmen, sind eine Reihe von Krankheiten meldepflichtig. Falls sich Ihr Kind mit einer dieser Krankheiten angesteckt hat, darf es die Schule nicht besuchen. Sie sind verpflichtet, die Infektion der Schule zu melden. Wir geben die Information an das örtliche Gesundheitsamt weiter. Erst wenn der behandelnde Arzt ein Gesundheitsattest ausgestellt hat, darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen.

 

Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen ist Menschen, die an folgenden Krankheiten leiden, bei Verdacht und Erkrankung gesetzlich verboten:

 

- Cholera

- Diphtherie

- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

- Keuchhusten

- Läuse

- ansteckungsfähige Lungentuberkulose

- Masern

- Meningokokken-Infektion

- Mumps

- Paratyphus

- Pest

- Poliomyelitis

- Krätze

- Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen

- Shigellose

- Typhus abdominalis

- Hepatitis A und Hepatitis E

- Windpocken