Elternmitarbeit in unserer Schule

Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrern. Außerdem sind sie Mitglieder der Schulpflegschaft, die wiederum Vertreter in die Schulkonferenz entsendet. In diesem wichtigsten schulinternen Gremium können also auch Eltern über wesentliche Maßnahmen innerhalb der Schule mitentscheiden.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat zum Thema Elternmitwirkung eine Broschüre herausgegeben:

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Das ABC der Elternmitwirkung
Elternmitwirkung Druckfassung 21.10.pdf
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Gewählte Elternvertreter

Klasse Namen
1a

 

1b  
1c  
2a  
2b  
2c  
3a  
3b  
3c

 

4a  
4b  
4c

 


Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.

 

Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft werden für dieses Schuljahr im September gewählt.

 

Sie arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen. Weiterhin sind sie gewählte Mitglieder der Schulkonferenz, die das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule ist. Dort arbeiten Elternvertreter, Lehrervertreter sowie die Schulleitung zusammen.

 

Für die Fragen, Wünsche, Anregungen oder Probleme der Eltern unserer Schule haben sie ein offenes Ohr.


Über die Gremien der Klassen- und Schulpflegschaft hinaus, gibt es viele Möglichkeiten das Schulleben aktiv mitzugestalten:

  • Durch eine Elterninitiative sind unsere tollen Schulshirts entstanden und werden regelmäßig verkauft
  • Einige Eltern unterstützen Flüchtlingskinder in ihrer Klasse, indem sie bei Gesprächen übersetzen, fehlende Materialien besorgen u.ä.
  • Hilfe bei Schulfesten, Sportfesten, Ausflügen, etc.
  • Sachspenden für die Schulbücherei oder für die Klassenausstattung
  • Geldspenden an den Förderverein
  • ...